Inhaltsversicherung
Feuerversicherung: Sicherheitsvorschriften sind zu beachten!
Donnerstag, 14.Juli 2011Jeder Versicherungsvertrag kennt so genannte Obliegenheiten. Unter Obliegenheiten versteht man Verhaltensregeln vor, während und nach dem Schadensfall. Diese Verhaltensregeln sind im Versicherungsvertragsgesetz und in den Versicherungsbedingungen geregelt. Diese Klauseln ermöglichen es dem Versichere,r sein finanzielles Risiko zu begrenzen. Er beschreibt dem Grunde nach Spielregeln unter denen er leistungspflichtig sein möchte und wann er die Leistung ganz oder teilweise versagen kann und wird. Tweet
Inhaltsversicherung – die Hausratversicherung der Firma
Donnerstag, 19.Mai 2011Die Inhaltversicherung ist im Grunde die Hausratversicherung für gewerbliches Inventar. Dennoch, so sehr sich diese Versicherungen auch ähneln, so unterschiedlich sind sie auch. Versichert wird in der Inhaltsversicherung: kaufmännische Betriebseinrichtung technische Betriebseinrichtung Waren/ Vorräte Und hier lauert schon die erste Gefahr. Versicherte Sachen sind ausschließlich Sachen die branchenüblich sind, oder eben deklariert sind – sprich [...]



