Leibold Versicherungsmakler e.K.
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  • Betriebsunterbrechung

    Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Betriebsunterbrechungs-/ Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherung bei gemieteten Gebäuden.

    Samstag, 12.Februar 2011

    Die Betriebshaftpflicht bietet regelmäßig (bis auf klar definierte Ausnahmen) keinen Schutz bei gemiete­ten, geliehenen oder geleasten Sachen. Eine der Ausnahmen bildet die Anmietung eines Gebäudes. Man spricht hier von Mietsachschäden. Sofern der Versicherungsnehmer aber als (Mit-) Gesellschafter in einer Besitzgesellschaft genannt wird und gleichzeitig Gesellschafter der Firma ist, greift dieser Versicherungsschutz hier Tweet

    Steuer optimiert, Versicherungsschutz ruiniert

    Sonntag, 6.Februar 2011

    Was für Ihre steuerliche und haftungsrechtliche Situation von Vorteil ist, muss nicht zwangsläufig auch für Ihren Versicherungsschutz gelten. Im Gegenteil – ja nach Konstellation gilt es hier aufzupassen. Sehr häufig finde ich bei meinen Kunden folgende Situation vor: Das Unternehmen wird in der Rechtsform GmbH geführt. Der Ehemann ist 100% Gesellschafter der GmbH und als [...]