Gebäudeversicherung
Feuerversicherung: Sicherheitsvorschriften sind zu beachten!
Donnerstag, 14.Juli 2011Jeder Versicherungsvertrag kennt so genannte Obliegenheiten. Unter Obliegenheiten versteht man Verhaltensregeln vor, während und nach dem Schadensfall. Diese Verhaltensregeln sind im Versicherungsvertragsgesetz und in den Versicherungsbedingungen geregelt. Diese Klauseln ermöglichen es dem Versichere,r sein finanzielles Risiko zu begrenzen. Er beschreibt dem Grunde nach Spielregeln unter denen er leistungspflichtig sein möchte und wann er die Leistung ganz oder teilweise versagen kann und wird. Tweet
Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Betriebsunterbrechungs-/ Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherung bei gemieteten Gebäuden.
Samstag, 12.Februar 2011Die Betriebshaftpflicht bietet regelmäßig (bis auf klar definierte Ausnahmen) keinen Schutz bei gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen. Eine der Ausnahmen bildet die Anmietung eines Gebäudes. Man spricht hier von Mietsachschäden. Sofern der Versicherungsnehmer aber als (Mit-) Gesellschafter in einer Besitzgesellschaft genannt wird und gleichzeitig Gesellschafter der Firma ist, greift dieser Versicherungsschutz hier Tweet
Steuer optimiert, Versicherungsschutz ruiniert
Sonntag, 6.Februar 2011Was für Ihre steuerliche und haftungsrechtliche Situation von Vorteil ist, muss nicht zwangsläufig auch für Ihren Versicherungsschutz gelten. Im Gegenteil – ja nach Konstellation gilt es hier aufzupassen. Sehr häufig finde ich bei meinen Kunden folgende Situation vor: Das Unternehmen wird in der Rechtsform GmbH geführt. Der Ehemann ist 100% Gesellschafter der GmbH und als [...]



