Haus- und Grundbesitz
Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Betriebsunterbrechungs-/ Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherung bei gemieteten Gebäuden.
Samstag, 12.Februar 2011Die Betriebshaftpflicht bietet regelmäßig (bis auf klar definierte Ausnahmen) keinen Schutz bei gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen. Eine der Ausnahmen bildet die Anmietung eines Gebäudes. Man spricht hier von Mietsachschäden. Sofern der Versicherungsnehmer aber als (Mit-) Gesellschafter in einer Besitzgesellschaft genannt wird und gleichzeitig Gesellschafter der Firma ist, greift dieser Versicherungsschutz hier Tweet



