Betriebshaftpflicht: Vorsorge reicht nicht immer
Von Peter Leibold | 21.Juli 2011
Wenn der Unternehmer seine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat, kümmert er sich üblicherweise nicht mehr um seinen Vertrag. Er macht das was Unternehmer so machen – er schaut dass er Aufträge bekommt. Das Risiko des Unternehmers ist in seiner Police (hoffentlich) genau beschrieben und versichert. Dennoch passieren unterm Jahr ggf. Ereignisse die vom Inhaber nicht abzusehen waren. Er nimmt den Auftrag an ohne sich über seinen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Braucht er in der Regel auch nicht
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Feuerversicherung: Sicherheitsvorschriften sind zu beachten!
Von Peter Leibold | 14.Juli 2011
Jeder Versicherungsvertrag kennt so genannte Obliegenheiten. Unter Obliegenheiten versteht man Verhaltensregeln vor, während und nach dem Schadensfall. Diese Verhaltensregeln sind im Versicherungsvertragsgesetz und in den Versicherungsbedingungen geregelt. Diese Klauseln ermöglichen es dem Versichere,r sein finanzielles Risiko zu begrenzen. Er beschreibt dem Grunde nach Spielregeln unter denen er leistungspflichtig sein möchte und wann er die Leistung ganz oder teilweise versagen kann und wird.
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Betriebliche Altersversorgung: Die Zwickmühle des Arbeitgebers
Von Peter Leibold | 7.Juli 2011
Die gesetzliche Rentenversicherung reicht zur alleinigen Versorgung im Alter nicht aus. Zur notwendigen Ergänzung bietet sich die betriebliche Altersversorgung an. Möglicherweise kommt eines Tages ein Arbeitnehmer zu seinem Chef; in der Hand einen Antrag zur Direktversicherung und der Bitte diesen doch schnell zu unterzeichnen. Den Beitrag möge er von seinem Lohn abziehen und beide sparen Sozialabgaben. Einfacher geht es nicht.
Die Unterschrift des Inhabers/ Geschäftsführers in seinem Unternehmen hat Rechtskraft und Konsequenzen. Warum sollte dies bei einem Versicherungsvertrag anders sein?
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